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Samstag, 21. Januar 2012

Fall Megaupload: Staranwalt wird Schmitz verteidigen

Nachdem Kim Schmitz vorgestern von US-Behörden verhaftet wurde, wird er in den USA vor Gericht angeklagt. Seine Firma Megaupload hätte einen Schaden in Höhe einer halben Milliarde Dollar zu verschulden.

Verteidigt wird Schmitz nun von keinem geringeren als Staranwalt Robert Bennett. Der Amerikaner hat unter anderem schon Ex-Präsident Bill Clinton und den US-Energiekonzern Enron verteidigt.
Argumentieren könnte er im späteren Prozess damit, dass Schmitz und seine Mitarbeiter nichts mit der Verteilung der Urheberrechtlich geschützten Dateien, die auf den Servern von Megaupload lagen, zu tun hatten. 

Angeblich soll Schmitz ca. 175 Millionen Dollar mit seiner Geschäftsidee verdient haben, die er teilweise in den Ausbau seines Hauses steckte. So sperrte er sich mit seinen Mitarbeitern beispielsweise in einem speziellen Schutzraum im Inneren ein, während alle Eingänge elektronisch verriegelt wurden. Die Beamten mussten sich den Weg zu den Angeklagten später wortwörtlich freischneiden.

Bis der Prozess in den USA starten kann, könnte noch einige Zeit vergehen. Alleine die Auslieferung aus Neuseeland kann bis zu einem Jahr dauern.

Freitag, 20. Januar 2012

Fall Megaupload: Gefahr für User?

Megaupload-Gründer Kim Schmitz
Wie heute bekanntgeworden, wurde der deutsch-finnische Gründer des Hostinganbieters "Megaupload", Kim Dotcom (ehem. Kim Schmitz) festgenommen und die Seite vom Netz genommen. 


Kim Schmitz und seinen Mitarbeitern werden schwere Verstöße gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Auf der Seite "Megaupload" konnten Nutzer Dateien hoch -und runterladen. Auf der eng verwandten Seite "Megavideo" hingegen wurden User auf Illegale Inhalte von "Megaupload" weitergeleitet (beispielsweise aktuelle Kinofilme), die dann kostenlos heruntergeladen werden konnen.


Nun Stellen sich einige User die Frage, ob auch auf sie rechtliche Konsequenzen zukommen 


"Als nicht registrierter User hat man wohl nichts zu befürchten."
so die "Bild"-Zeitung. Wenn man jedoch einen sog. Premium-Account besessen hat, hat man tiefergehende Spuren hinterlassen. Dass man deshalb aber belangt werden kann, ist eher unwahrscheinlich.

Vergangene, ähnliche Fälle (beispielsweise kino.to) haben gezeigt, dass rechtliche Konsequenzen für User eher nicht zu erwarten sind.

Ob das aber auch diesmal so sein wird, werden die nächsten Tage und Wochen noch zeigen.


Was ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Ich freue mich über jeden Kommentar.